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   SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05   

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https://dejure.org/2005,21353
SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05 (https://dejure.org/2005,21353)
SG Duisburg, Entscheidung vom 07.12.2005 - S 25 R 170/05 (https://dejure.org/2005,21353)
SG Duisburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - S 25 R 170/05 (https://dejure.org/2005,21353)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.08.2005 - B 12 KR 29/04 R

    Krankenversicherung - voller allgemeiner Beitragssatz aus Versorgungsbezügen -

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Das Bundessozialgericht hat insoweit in seiner aktuellen Entscheidung vom 24.08.2005 (B 12 KR 29/04 R) erneut betont, dass es einen Grundsatz der hälftigen Aufteilung der Beiträge auf den Versicherten und denjenigen, von dem er die Einnahmen bezieht, nicht gibt (so auch BSG, SozR 3-3300 § 55 Nr. 3).

    Dieser Zuschuss betrug zunächst 100 % des Beitrages und wurde im Laufe der Zeit auf 50 % des Beitrages abgeschmolzen (vgl BSG, Urteil vom 24.08.2005, B 12 KR 29/04 R).

    Auch in seinem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht betont, dass die Festlegung des allgemeinen Beitragssatzes und nicht des ermäßigten Satzes für freiwillige Mitglieder ohne Krankengeldanspruch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, weil die Beitragseinnahmen aus der Gruppe der Rentner die Leistungsaufwendungen für die Rentner keineswegs übersteigen (vgl BSG, Urteil vom 24.08.2005, B 12 KR 29/04).

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des Bundessozialgerichts an, wonach die Aktiven dadurch, dass sie regelmäßig die nicht mehr aktiven Mitglieder teilweise finanzieren, zwar die Berechtigung erwerben, ihrerseits nach dem Ausscheiden aus der Erwerbsphase vom System finanziell unterstützt zu werden, sich hieraus jedoch keinesfalls einen Anspruch auf gleichbleibende Bedingungen ergibt, da diese durch die Leistungsfähigkeit des Solidaritätssystems insgesamt vorgegeben werden und ständigen Schwankungen unterliegen (vgl BSG, Urteil vom 24.08.2005, B 12 KR 29/04 R).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 14 Abs. 1 GG nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten (BVerfGE 91, 207, 220 mwN), soweit es dadurch nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommt (vgl BVerfGE 82, 159, 190 mwN).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Der Gleichheitsgrundsatz ist insoweit dann verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 103, 242, 258).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 14 Abs. 1 GG nicht das Vermögen als solches gegen die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten (BVerfGE 91, 207, 220 mwN), soweit es dadurch nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommt (vgl BVerfGE 82, 159, 190 mwN).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Dieser enthält das Gebot, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 71, 255, 271).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Letzteres lässt auch Abweichungen vom Äquivalenzprinzip, insbesondere eine Beitragsbemessung nach Leistungsfähigkeit zu (BVerfGE 89, 365, 378).
  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 8/95

    Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Auch die Kammer verneint angesichts der wechselvollen Geschichte der Krankenversicherung der Rentner einen Grundsatz der paritätischen Heranziehung der Rentenversicherungsträger zu den von den Rentnern zu tragenden Krankenversicherungsbeiträgen (so auch BSGE 78, 297, 298).
  • BSG, 03.09.1998 - B 12 P 4/97 R

    Soziale Pflegeversicherung - Beitragssatz - Beitragstragung - Versorgungsbezüge -

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Das Bundessozialgericht hat insoweit in seiner aktuellen Entscheidung vom 24.08.2005 (B 12 KR 29/04 R) erneut betont, dass es einen Grundsatz der hälftigen Aufteilung der Beiträge auf den Versicherten und denjenigen, von dem er die Einnahmen bezieht, nicht gibt (so auch BSG, SozR 3-3300 § 55 Nr. 3).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RR 2/94

    Krankenkasse - Beitragssatz - Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Individuelle Verschiedenheiten des leistungsrechtlichen Risikos bleiben hier bei der Beitragserhebung prinzipiell unberücksichtigt (BSG, SozR 3-2500 § 242 Nr. 2).
  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 42/83
    Auszug aus SG Duisburg, 07.12.2005 - S 25 R 170/05
    Der Gesetzgeber ist befugt, die unterschiedlichen Risiken auszugleichen und auch Mitglieder zur Finanzierung des Krankengeldes heranzuziehen, die diese Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen können (so auch schon BSG, Urteil vom 18.12.1984, 12 RK 42/83, USK 84231, wonach es verfassungskonform ist, dass sich der faktische Ausschluss von Krankengeldleistungen bei Rentner nicht im ermäßigten Beitrag niederschlägt).
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